Kosten
Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Grundlage einer vorab besprochenen Honorarvereinbarung – nach Zeitaufwand oder als Pauschale; die gesetzliche Vergütung nach dem RVG ist die Ausnahme. Seriös beziffern lässt sich der Aufwand erst mit Blick auf den konkreten Fall – verbindlich ist deshalb ein anderes Prinzip: Sie erhalten im Erstgespräch eine klare Kostenauskunft, bevor Kosten entstehen.
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Stand: 04.08.2026
Vergütung
Honorarvereinbarung als Regelfall.
- Honorarvereinbarung
- In Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen bildet die gesetzliche Vergütung den tatsächlichen Aufwand in aller Regel nicht ab. Deshalb vereinbaren wir vor Beginn der Arbeit ein Honorar – je nach Umfang des Mandats nach Zeitaufwand oder als Pauschale. Über die Abrechnungsgrundlage und die voraussichtlichen Kosten informiere ich Sie vor der Mandatierung.
- Gesetzliche Vergütung (RVG)
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz legt Gebühren für jeden Verfahrensabschnitt fest. Es bleibt der gesetzliche Rahmen und der Maßstab für eine mögliche Erstattung durch die Staatskasse – als Abrechnungsgrundlage kommt es in der Praxis nur in ausgewählten Fällen in Betracht: im Strafrecht praktisch nie, im Steuerrecht selten bei hohem Streitwert.
Bemessung
Wovon das Honorar abhängt.
Die Vergütung richtet sich nach dem konkreten Aufwand des Verfahrens. Vier Faktoren sind dabei regelmäßig entscheidend. Sie erklären zugleich, warum pauschale Preisangaben ohne Kenntnis des Falls nur begrenzt aussagekräftig sind.
- Verfahrensstadium
- Ob sich das Verfahren noch im Ermittlungsstadium befindet, bereits ein Strafbefehl ergangen ist oder eine Hauptverhandlung bevorsteht, wirkt sich unmittelbar auf den Aufwand aus. Je früher die Verteidigung einsetzt, desto größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten – und desto eher kann es gelingen, eine aufwendige und kostenintensive Hauptverhandlung zu vermeiden.
- Umfang und Komplexität der Akte
- Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren sind häufig durch umfangreiche und komplexe Akten geprägt. Ermittlungsakten, Buchhaltungsunterlagen, Kontobewegungen, Datenauswertungen und steuerliche Berechnungen können sich über lange Zeiträume erstrecken und auf teils jahrelanger Ermittlungstätigkeit beruhen. Umfang und Komplexität des Materials bestimmen den Prüfungs- und Aufarbeitungsaufwand daher maßgeblich.
- Zahl der Jahre und Beteiligten
- Mehrere Veranlagungszeiträume, Steuerarten, Konten, Gesellschaften oder Mitbeschuldigte erweitern den Verfahrensstoff. Damit steigt auch der Aufwand für die Aufarbeitung des Sachverhalts, die rechtliche Bewertung und die Abstimmung der Verteidigung.
- Eilbedürftigkeit
- Durchsuchungen, Haftsachen oder kurzfristig ablaufende Fristen erfordern sofortiges und konzentriertes Handeln. Die notwendige Priorisierung und kurzfristige Verfügbarkeit wirken sich daher ebenfalls auf die Vergütung aus.
Einordnung
Kosten und wirtschaftliche Bedeutung.
Die Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung sollten stets im Verhältnis zur Bedeutung des Mandats betrachtet werden. Im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht können neben Geld- oder Freiheitsstrafen erhebliche weitere Folgen eintreten. Dazu zählen insbesondere die Einziehung von Vermögenswerten, persönliche Haftungsrisiken, Registereinträge sowie berufs-, gewerbe- oder gesellschaftsrechtliche Konsequenzen.
Hinzu kommen häufig erhebliche steuerliche Belastungen. Geänderte Steuerfestsetzungen, Nachzahlungen und Zinsen können die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens deutlich erhöhen. Strafverfahren und Besteuerungsverfahren müssen deshalb von Beginn an aufeinander abgestimmt werden – das gilt umso mehr, wenn eine Selbstanzeige im Raum steht.
Auch außerhalb eines Strafverfahrens kann eine frühzeitige steuerrechtliche Beratung wirtschaftlich entscheidend sein. Das gilt insbesondere bei Betriebsprüfungen, streitigen Steuerfestsetzungen, Haftungsbescheiden und komplexen steuerlichen Sachverhalten. Eine klare Strategie und die sorgfältige Aufbereitung des Sachverhalts schaffen die Grundlage dafür, Risiken frühzeitig zu erkennen und die eigenen Rechte wirksam wahrzunehmen.
Rechtsschutzversicherungen decken Strafverteidigung oft nur begrenzt – es gibt aber Straf-Rechtsschutz-Policen, die auch Honorarvereinbarungen umfassen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit entsprechendem Baustein, kläre ich die Deckung für Sie ab.
Ich führe Ihr Mandat persönlich. Auch die Abrechnungsgrundlage und die voraussichtlichen Kosten besprechen Sie unmittelbar mit mir.
In akuten Lagen ist die Kostenfrage nicht der erste Schritt – was jetzt zählt, steht auf der Notfall-Seite.
Fragen
Häufige Fragen.
Was kostet das Erstgespräch?
Das erste Gespräch ist unverbindlich und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie erhalten eine erste Einschätzung und eine klare Kostenauskunft für das weitere Vorgehen – über Mandatierung und Vergütung entscheiden Sie erst danach.
Wie wird das Honorar berechnet?
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage einer vorab besprochenen Honorarvereinbarung – je nach Umfang des Mandats nach Zeitaufwand oder als Pauschale. Über die Abrechnungsgrundlage und die voraussichtlichen Kosten informiere ich Sie vor der Mandatierung.
Wann wird nach dem RVG abgerechnet?
Nur in ausgewählten Fällen – im Strafrecht praktisch nie, im Steuerrecht selten bei hohem Streitwert. Je umfangreicher Akten und Zahlenwerk, desto weniger bildet das RVG den tatsächlichen Aufwand ab. Das passende Modell bespreche und begründe ich vor Mandatsbeginn.
Wer trägt die Kosten bei Einstellung oder Freispruch?
Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse grundsätzlich die notwendigen Auslagen, allerdings nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren. Bei Einstellungen hängt die Kostenfolge von der Art der Einstellung ab.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Im Strafrecht oft nur eingeschränkt. Erweiterte Straf-Rechtsschutz-Policen für Unternehmen und Organe können mehr umfassen, teils auch Honorarvereinbarungen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit entsprechendem Baustein, kläre ich die Deckung für Sie ab.
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