Steuerrecht
Anwalt für Steuerrecht in München
Ich vertrete Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen in steuerrechtlichen Streitverfahren – vom Einspruch gegen einen Steuerbescheid über die Abwehr eines Haftungsbescheids bis zur Klage vor dem Finanzgericht. Daneben berate ich bei ausgewählten steuerlichen Gestaltungsfragen mit rechtlichem Schwerpunkt. Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit stehen die rechtliche Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung und die strategische Begleitung steuerlicher Verfahren. Ich prüfe die angegriffene Entscheidung und entwickle eine auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Vorgehensweise – in München und bundesweit.
Stand: 01.08.2026
Streitthemen
Wenn das Finanzamt anders entscheidet.
Steuerrecht wird konkret, sobald ein Bescheid wirtschaftliche Folgen auslöst. Dann geht es um Fristen, Akten, Belege und eine Begründung, die das Verfahren tatsächlich weiterbringt.
- Einspruch gegen Steuer- und Feststellungsbescheide§§ 347 ff. AO
- Haftungs- und Duldungsbescheide§ 191 AO
- Aussetzung der Vollziehung§ 361 AO, § 69 FGO
- Betriebsprüfung und MehrergebnisPrüfungsfeststellungen, Schätzungen
- Änderungs- und FeststellungsbescheideVerfahrensrecht und Besteuerungsgrundlagen
- Klage vor dem Finanzgerichtnach der Einspruchsentscheidung
- Vollstreckung und Zahlungsdruckparallel zum Rechtsbehelf
- Schnittstelle zum Steuerstrafverfahrenabgestimmte Erklärungen und Strategie
Ihre Situation
Drei Verfahrensmomente.
- Ein Bescheid ist eingegangen
- Die Feststellungen des Finanzamts sind aus Ihrer Sicht falsch oder unvollständig. Ich prüfe Bescheid, Begründung und Aktenlage, sichere die Rechtsbehelfsfrist und strukturiere den Einspruch.
- Die Zahlung wird fällig
- Ein Einspruch hält die Vollziehung grundsätzlich nicht auf – ohne Aussetzung bleibt die Steuer fällig, und bei Nichtzahlung entstehen Säumniszuschläge von 1 Prozent je angefangenen Monat (§ 240 AO). Deshalb prüfe ich parallel, ob eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden sollte und wie sich drohender Liquiditäts- oder Vollstreckungsdruck begrenzen lässt.
- Der Einspruch wurde abgelehnt
- Nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung bleibt grundsätzlich ein Monat für die Klage vor dem Finanzgericht. Vorher prüfe ich die Erfolgsaussichten, die Beweislage, das wirtschaftliche Ziel und das Kostenrisiko des gerichtlichen Verfahrens.
Fristen
Vom Bescheid zur Entscheidung.
Der Steuerstreit läuft in Monatsfristen. Wer sie kennt, behält die Kontrolle über das Verfahren – wer sie versäumt, verliert Rechte unabhängig von der Sache.
- 1 · Bekanntgabe
- Ein per Post übermittelter Bescheid gilt in der Regel am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO). Ist er nicht oder erst später zugegangen, kommt es auf den tatsächlichen Zugang an. Ab der Bekanntgabe laufen die Fristen.
- 2 · Einspruch
- Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat (§ 355 AO). Zur Fristwahrung kann der Einspruch zunächst ohne vollständige Begründung eingelegt werden; Streitpunkte, Tatsachen und Beweismittel werden anschließend aufgearbeitet.
- 3 · Aussetzung parallel
- Der Einspruch stoppt die Zahlung nicht. Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit oder unbilliger Härte ist parallel die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen (§ 361 AO) – sonst bleibt die Steuer trotz laufenden Einspruchs fällig.
- 4 · Entscheidung & Klage
- Weist das Finanzamt den Einspruch zurück, bleibt ein Monat für die Klage (§ 47 FGO) – für den Großraum München vor dem Finanzgericht München.
Vertretung
Worauf es im Steuerstreit ankommt.
Ein Steuerstreit lässt sich nicht allein durch die Einlegung eines Einspruchs führen. Entscheidend ist, den Sachverhalt, die rechtliche Beurteilung und die wirtschaftlichen Auswirkungen des angegriffenen Bescheids zusammenzuführen.
Im Einspruchsverfahren
Ich prüfe den Bescheid, Prüfungsberichte, Berechnungen, die bisherige Korrespondenz und die vorhandenen Belege. Anschließend arbeite ich heraus, welche Tatsachen unzutreffend festgestellt wurden, welche rechtlichen Einwände bestehen und welche Unterlagen die eigene Darstellung stützen.
Bei Haftungsbescheiden
Geschäftsführer oder andere verantwortliche Personen können unter bestimmten Voraussetzungen für Steuerschulden eines Unternehmens persönlich in Anspruch genommen werden. Zu prüfen sind nicht nur die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen und die Höhe der Forderung. Auch die Entscheidung des Finanzamts, ob und gegen welche Person es einen Haftungsbescheid erlässt, muss rechtmäßig sein.
Bei Aussetzung und Vollstreckung
Rechtsbehelf und Zahlungsfrage müssen parallel betrachtet werden. Ich prüfe, ob eine Aussetzung der Vollziehung erreichbar ist und welche weiteren Schritte erforderlich sind, um Vollstreckungsmaßnahmen oder eine erhebliche Belastung der Liquidität zu vermeiden.
Vor dem Finanzgericht
Wird der Streit gerichtlich fortgesetzt, müssen Anträge, Tatsachen und Beweismittel auf das finanzgerichtliche Verfahren zugeschnitten werden. Ich prüfe, welche Feststellungen angegriffen werden können, welche Beweise erforderlich sind und welches Ergebnis wirtschaftlich sinnvoll angestrebt werden sollte.
Bei parallelen Steuerstrafverfahren
Steuerliche Erklärungen können Auswirkungen auf das Strafverfahren haben – und umgekehrt. Deshalb müssen beide Verfahren von Beginn an aufeinander abgestimmt werden. Unkoordinierte Angaben gegenüber dem Finanzamt, der Steuerfahndung oder anderen Stellen können die eigene Position unnötig belasten.
Fokus meiner Tätigkeit
Ich übernehme die rechtliche Prüfung steuerlicher Bescheide, die Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren sowie die strategische Begleitung des Verfahrens. Die laufende Buchhaltung und Steuerdeklaration verbleiben beim Steuerberater, den ich bei Bedarf in die Abstimmung einbeziehe.

Zur Person
Wer Sie vertritt.
Vertreten werden Sie von mir persönlich – von der ersten Prüfung des Bescheids bis zum Abschluss des Einspruchs- oder Gerichtsverfahrens. Mein Kanzleisitz ist München; ich vertrete bundesweit gegenüber Finanzämtern, anderen Finanzbehörden und den Finanzgerichten.
- Promotion an der Universität zu Köln
- Mehrjährige anwaltliche Erfahrung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht sowie im Wirtschaftsrecht
- WirtschaftsWoche 2025: besonders empfohlener Strafverteidiger
- Absolvierung Fachanwaltslehrgang Steuerrecht 2025/2026
Fragen
Häufige Fragen.
Wann kann ich gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen?
Gegen Steuerbescheide und zahlreiche andere Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten ist der Einspruch statthaft (§ 347 AO). Die reguläre Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Bescheid und Rechtsbehelfsbelehrung sollten deshalb möglichst früh geprüft werden.
Muss ich trotz Einspruch zahlen?
Grundsätzlich ja: Der Einspruch allein hemmt die Vollziehung nicht. Wird die festgesetzte Steuer nicht rechtzeitig gezahlt, können Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen folgen. Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit oder einer unbilligen Härte kann eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden (§ 361 AO).
Was bewirkt die Aussetzung der Vollziehung?
Wird die Vollziehung ausgesetzt, muss der betroffene Betrag für die Dauer der Aussetzung zunächst nicht gezahlt werden. Die Aussetzung beseitigt den Steuerbescheid jedoch nicht; über dessen Rechtmäßigkeit wird weiterhin im Einspruchs- oder Klageverfahren entschieden. Je nach Ausgang des Verfahrens können später Aussetzungszinsen entstehen. Ob ein Antrag wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist, sollte deshalb im Einzelfall geprüft werden.
Was ist ein Haftungsbescheid?
Mit einem Haftungsbescheid kann das Finanzamt eine Person für die Steuerschulden eines anderen in Anspruch nehmen (§ 191 AO). Das betrifft häufig Geschäftsführer, kann aber auch andere gesetzlich bestimmte Haftungsschuldner treffen. Eine persönliche Haftung folgt nicht allein daraus, dass ein Unternehmen Steuern nicht gezahlt hat. Zu prüfen sind der konkrete Haftungstatbestand, eine mögliche Pflichtverletzung, die Höhe der Forderung und die Ermessensentscheidung des Finanzamts.
Wann geht ein Steuerstreit vor das Finanzgericht?
In der Regel muss zunächst das Einspruchsverfahren durchgeführt werden. Weist das Finanzamt den Einspruch zurück, kann gegen die Einspruchsentscheidung grundsätzlich innerhalb eines Monats Klage erhoben werden (§ 47 FGO). Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt von der Rechtsfrage, dem Sachverhalt, den verfügbaren Beweismitteln und dem wirtschaftlichen Ziel ab.
Übernimmt Dr. Philipp Kellner auch die laufende Steuerberatung?
Nein. Mein Schwerpunkt liegt auf steuerrechtlichen Streitverfahren. Buchhaltung, laufende Steuererklärungen und dauerhafte Gestaltungsberatung bleiben beim bestehenden Steuerberater. Ich übernehme die rechtliche Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung und arbeite dabei, soweit erforderlich, mit der steuerlichen Beratung zusammen.
Was kostet die Vertretung im Steuerstreit?
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage einer vorab besprochenen Honorarvereinbarung – je nach Umfang des Mandats nach Zeitaufwand oder als Pauschale. In geeigneten Fällen ist auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möglich. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kläre ich die Deckungsfrage vorab. Über die Abrechnungsgrundlage und die voraussichtlichen Kosten informiere ich Sie vor der Mandatierung. Mehr zu den Kosten.
Kontakt
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