- Untreue§ 266 StGB
- Betrug und Computerbetrug§§ 263, 263a StGB
- Subventions- und Kapitalanlagebetrug§§ 264, 264a StGB
- InsolvenzdelikteInsolvenzverschleppung § 15a InsO, Bankrott
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt§ 266a StGB, Sozialversicherung
- Bilanz- und Rechnungslegungsdelikte§§ 331 ff. HGB
- Geldwäsche§ 261 StGB
- Korruption§§ 299 ff. StGB
- Schwarzarbeit, Mindestlohn & illegale BeschäftigungPrüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
- AußenwirtschaftsrechtAWG / AWV, Sanktionen, Embargoverstöße
Wirtschaftsstrafrecht
Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in München
Gerade zu Beginn eines Wirtschaftsstrafverfahrens kommt es auf besonnenes Handeln an: keine vorschnelle Aussage, frühzeitige Akteneinsicht und eine klare Verteidigungsstrategie.
Ich verteidige Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte – in München und bundesweit – und behalte neben dem persönlichen Risiko auch die Folgen für Unternehmen, Organstellung, Vermögen und Reputation von Beginn an im Blick.
Vorwürfe
Worum es häufig geht.
Wer am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, kann in ein Verfahren geraten – als Beschuldigter oder als Zeuge. Typische Vorwürfe:
Ihre Situation
Drei Ausgangslagen.
- Vorladung erhalten
- Bei einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter grundsätzlich weder erscheinen noch aussagen. Einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie hingegen grundsätzlich Folge leisten; zu Angaben in der Sache sind Sie auch dort nicht verpflichtet. Bevor Sie reagieren, kläre ich die Verfahrenslage, nehme Akteneinsicht und wir entscheiden auf Grundlage der Akte – nicht auf Grundlage von Vermutungen.
- Durchsuchung im Unternehmen
- Geschäftsräume, Buchhaltung, IT: Die Maßnahme lässt sich nicht aufhalten, aber begleiten. Keine Angaben zur Sache, den Beschluss lesen, Widerspruch zu Protokoll geben, eine interne Ansprechperson bestimmen – und mich anrufen, während die Maßnahme läuft.
- Als Zeuge geladen
- Auch als Zeuge können Sie sich anwaltlich begleiten lassen (§ 68b StPO) – die Grenze zwischen Zeuge und Beschuldigtem ist in Wirtschaftsverfahren fließend. Ich prüfe vor Ihrer Aussage Ihre Stellung, Ihre Pflichten und mögliche Auskunftsverweigerungsrechte.
Verteidigung
Person und Unternehmen.
Ein Wirtschaftsstrafverfahren trifft selten nur die beschuldigte Person. Es berührt Gesellschafterverhältnisse, Organpflichten, Banken, Versicherungen – und den Ruf. Deshalb verteidige ich vom ersten Tag an mit Blick auf das ganze Risikoprofil: Strafrecht, Berufs- und Gesellschaftsrecht, Reputation. Bei mehreren Beteiligten achte ich auf klare Mandatstrennung und koordiniere nur, soweit es den Interessen meines Mandanten dient.
Soweit das Verfahren gesellschaftsrechtliche, steuerliche oder weitere unternehmerische Fragen berührt, stimme ich die Verteidigung bei Bedarf mit Ihren bestehenden Beratern oder spezialisierten Kollegen ab.
Verfahren
Der Gang des Wirtschaftsstrafverfahrens.
Vier Stadien, in denen sich das Verfahren entscheidet – meist lange vor einer Hauptverhandlung.
- 1 · Ermittlungen
- Am Anfang steht häufig eine Anzeige – des Insolvenzverwalters, eines Geschäftspartners, einer Behörde –, eine behördliche Prüfung oder Erkenntnisse aus anderen Verfahren. In München ermittelt die Staatsanwaltschaft München I mit ihren spezialisierten Wirtschaftsabteilungen, unterstützt von Kriminalpolizei, Steuerfahndung oder Zoll.
- 2 · Akteneinsicht & Strategie
- Wirtschaftsverfahren entscheiden sich auf dem Papier – Buchhaltung, E-Mail-Auswertungen, Gutachten. Keine Aussage ohne Aktenkenntnis; nach Akteneinsicht setze ich der Deutung der Ermittler eine eigene, belegte Darstellung entgegen – bis hin zur Vorlage entlastender Unterlagen oder der frühzeitigen Erörterung einer verfahrensbeendenden Lösung.
- 3 · Vermögensarrest & Einziehung
- Vermögensarrest und Einziehung (§§ 73 ff. StGB, § 111e StPO) gehören früh auf den Tisch – gesperrte Konten entscheiden im Zweifel schneller über die Existenz als das Urteil. Ich prüfe frühzeitig, ob Arrest und andere Sicherungsmaßnahmen rechtlich und der Höhe nach angreifbar sind.
- 4 · Abschluss
- Einstellung (§ 170 Abs. 2 StPO, §§ 153, 153a StPO), Strafbefehl – oder Anklage, je nach Gewicht vor dem Amtsgericht oder der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (§ 74c GVG); für Verfahren aus dem Großraum München vor dem Landgericht München I.
Nebenfolgen
Was neben der Strafe droht.
Für Unternehmer wiegt oft schwerer, was neben der Strafe droht. Diese Folgen gehören von Beginn an in die Verteidigungsstrategie – nicht erst ins Urteil.
- Geschäftsführung
- Eine Verurteilung wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte kann Sie für fünf Jahre von der Geschäftsführung einer GmbH ausschließen (§ 6 Abs. 2 GmbHG); für Vorstände und andere Organstellungen gelten teilweise eigene Voraussetzungen.
- Gewerbe
- Bei Unzuverlässigkeit droht die Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) – für Einzelunternehmer und Geschäftsführer gleichermaßen relevant.
- Vergaben
- Eintragungen im Wettbewerbsregister können zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen.
- Führungszeugnis
- Eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen erscheint grundsätzlich nicht im Führungszeugnis. Bei Voreintragungen oder besonderen gesetzlichen Ausnahmefällen kann dies anders sein. Die 90-Tagessatz-Grenze ist deshalb für die Verteidigung häufig von erheblicher Bedeutung.
- Waffen & Jagd
- Ab einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen entfällt in der Regel die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 WaffG) – auch bei Delikten ohne Waffenbezug. Waffenbesitzkarte und Jagdschein stehen dann auf dem Spiel (§§ 17, 18 BJagdG).
- Fahrverbot
- Ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten kann als Nebenstrafe auch bei Straftaten ohne Verkehrsbezug verhängt werden (§ 44 StGB) – seit 2017 ein eigenes Druckmittel der Gerichte, das immer häufiger Anwendung findet.
Ziel ist, das Verfahren früh in geordnete Bahnen zu lenken. In vielen Fällen lässt sich eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden – versprechen lässt sich das nicht, vorbereiten schon.

Zur Person
Wer Sie verteidigt.
Verteidigt werden Sie von mir persönlich – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens. Mein Kanzleisitz ist München; ich verteidige bundesweit gegenüber Staatsanwaltschaften, Gerichten, Steuerfahndung und Zoll.
- Promotion an der Universität zu Köln
- Mehrjährige anwaltliche Erfahrung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht sowie im Steuerrecht
- WirtschaftsWoche 2025: besonders empfohlener Strafverteidiger
- Absolvierung Fachanwaltslehrgang Steuerrecht 2025/2026
Fragen
Häufige Fragen.
Was umfasst das Wirtschaftsstrafrecht?
Warum trifft der Vorwurf der Untreue so oft Geschäftsführer?
Das Unternehmen wird durchsucht – was ist zu tun?
Was bedeuten Vermögensarrest und Einziehung?
Welche Folgen kann das Verfahren für das Unternehmen haben?
Mehrere Beschuldigte im selben Verfahren – ein Verteidiger für alle?
Kann ein Wirtschaftsstrafverfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden?
Was kostet die Verteidigung im Wirtschaftsstrafverfahren?
Kontakt
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