Persönlich. Erreichbar. Konsequent.
Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerrecht in München.
Eine Kanzlei, ein Ansprechpartner: Ich verteidige und berate im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerrecht – persönlich in München und bundesweit.
Erreichbarkeit
Wenn es drauf ankommt.
Geschwindigkeit ist Teil der Qualität.
- Erstkontakt
- Sie erreichen mich unbürokratisch und auf kurzem Weg. Ich melde mich zeitnah zurück – in dringenden Lagen auch abends und am Wochenende.
- Akute Lagen
- Durchsuchung, Vorladung, laufende Frist: Akute Lagen haben Vorrang. Ein erstes Gespräch lässt sich in der Regel kurzfristig einrichten.
WhatsApp
Telefon
E-Mail
Kompetenzen
Der Kern meiner Arbeit.
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und streitiges Steuerrecht greifen in der Praxis ineinander. Ich verbinde strafrechtliche Verteidigung mit der Vertretung gegenüber Finanzamt und Finanzgericht – aus einer Hand, mit klaren Schwerpunkten.
Steuerstrafrecht
Verteidigung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung, bei Maßnahmen der Steuerfahndung und bei Selbstanzeigen. Da Besteuerungs- und Strafverfahren eng ineinandergreifen, entwickle ich eine einheitliche Strategie für beide Verfahren.
Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte – vom Beginn der Ermittlungen bis zum Abschluss des Verfahrens. Mögliche Folgen für das Unternehmen, die berufliche Stellung und die persönliche Reputation behalte ich von Beginn an im Blick.
Steuerrecht
Vertretung bei Einspruch, Haftungsbescheid und vor dem Finanzgericht. Ich vertrete Sie in steuerlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung – vom außergerichtlichen Verfahren bis zum Finanzprozess.
Viele Mandate beginnen mit einer konkreten Frage.
- Steuerstrafrecht
- Selbstanzeige & Berichtigung§ 371 AO
- Steuerfahndung & Durchsuchung
- Betriebsprüfung wird Strafverfahren
- Krypto, Kapitalerträge & Auslandskonten
- Umsatzsteuer & Scheinrechnungen
- Wirtschaftsstrafrecht
- Untreue § 266 StGB
- Betrug § 263 StGB
- Insolvenzstrafrecht
- Korruptionsvorwürfe
- Interne Untersuchungen
- Vorladung & Beschuldigtenvernehmung
- Strafbefehl & Einspruch
- Vermögensarrest & Einziehung
- Steuerrecht
- Haftungsbescheid§ 191 AO
- Einspruch gegen Steuerbescheide
- Aussetzung der Vollziehung
Weitere Tätigkeitsfelder: Medizinstrafrecht · Allgemeines Strafrecht.
In akuten Situationen zählen die ersten Entscheidungen – was jetzt zu tun ist, steht auf der Notfall-Seite.

Über mich
Dr. Philipp Kellner
Rechtsanwalt · München
- Promotion an der Universität zu Köln
- Mehrjährige anwaltliche Erfahrung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht sowie im Steuerrecht
- WirtschaftsWoche 2025: besonders empfohlener Strafverteidiger
- Absolvierung Fachanwaltslehrgang Steuerrecht 2025/2026
„Sie haben während des gesamten Verfahrens einen festen Ansprechpartner. Ich führe Ihr Mandat persönlich – klar in der Einschätzung, direkt im Kontakt und konsequent in der Sache.“Zur Person →
Ratgeber
Aus der Praxis.
Beiträge zu Fragen, die sich in der Beratung und Verteidigung regelmäßig stellen.
- Steuerstrafrecht
Schreiben der BuStra erhalten: Steuerstrafverfahren eingeleitet. Was jetzt?
Was die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bedeutet, ob Sie antworten müssen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
- Schenkungsteuer
Gemeinschaftskonto unter Ehegatten: Wann das Oder-Konto zur Schenkungsteuer-Falle wird
Wann hohe Einzahlungen auf ein Oder-Konto als Schenkung gelten können und wie ein möglicher Altfall geprüft wird.
- Steuerstrafrecht
Strafbarkeit von Steuerberatern bei Steuerhinterziehung: Beihilfe, Täterschaft und Warnzeichen
Wann aus berufstypischer Mitwirkung Beihilfe oder Täterschaft werden kann und was bei eigenen Ermittlungen zählt.
Fragen
Häufige Fragen.
Soll ich gegenüber Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft aussagen?
Nein – äußern Sie sich zunächst nicht zur Sache und geben Sie Unterlagen nicht ungeprüft heraus. Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten. Ob Sie einer Ladung persönlich folgen müssen, hängt davon ab, welche Stelle sie ausgesprochen hat. Ich prüfe das Schreiben, bestehende Fristen und die nächsten erforderlichen Schritte.
Wie schnell sind Sie erreichbar?
Anfragen beantworte ich regelmäßig noch am selben Tag – auch abends und am Wochenende. Ein erster Termin ist kurzfristig möglich; akute Lagen haben Vorrang. Ich stehe während des gesamten Verfahrens an Ihrer Seite – persönlich und direkt. Nehmen Sie mich gerne beim Wort.
Was kostet die Verteidigung?
Die Vergütung richtet sich nach Umfang und Komplexität des Mandats und wird vorab transparent vereinbart – nach Zeitaufwand oder als Pauschale. Sie wissen vor Beginn der Zusammenarbeit, auf welcher Grundlage abgerechnet wird und mit welchem Kostenrahmen voraussichtlich zu rechnen ist. Im Erstgespräch erhalten Sie eine klare Kostenauskunft. Mehr zu den Kosten.
Erfahren Geschäftspartner, Banken oder die Kammer von dem Verfahren?
Das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich; was Sie mir anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. In den meisten Fällen erfährt Ihr Umfeld nichts. Durch einzelne Ermittlungsmaßnahmen oder gesetzliche Mitteilungspflichten können Dritte dennoch von dem Verfahren erfahren. Solche Risiken bespreche ich frühzeitig und offen mit Ihnen.
Übernehmen Sie Mandate kurzfristig?
Ja. Akute Lagen wie Durchsuchung, Haftsachen oder laufende Fristen haben Vorrang. Akteneinsicht beantrage ich in der Regel noch am Tag der Mandatierung.
Verteidigen Sie nur in München?
Nein, bundesweit. Kanzleisitz ist München.
Übernehmen Sie auch Mandate im Steuerrecht?
Ja. Ich vertrete in streitigen Steuerverfahren, etwa bei Einspruch, Haftungsbescheid und vor dem Finanzgericht. Laufende Steuerberatung, Buchhaltung und Deklaration übernehme ich nicht. Insoweit arbeite ich eng mit Ihrem Steuerberater zusammen – oder greife auf Wunsch auf mein Netzwerk hochspezialisierter Fachleute zurück. Mehr zum Steuerrecht.
Ich bin als Zeuge geladen – brauche ich anwaltlichen Beistand?
Das kann sinnvoll sein, besonders wenn Ihre eigene Rolle noch nicht eindeutig ist oder das Verfahren Ihr Unternehmen betrifft. Vor einer Aussage prüfe ich Ihre Stellung und mögliche eigene Risiken.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit meinem Steuerberater?
Arbeitsteilig und abgestimmt. Ihr Steuerberater bleibt für Zahlen, Buchhaltung und laufende Erklärungen zuständig – daran ändert sich nichts. Ich übernehme Verteidigung und Verfahrensstrategie. Ob das streitige Steuerverfahren bei mir liegt oder Ihr Steuerberater es weiterführt, stimmen wir im Einzelfall gemeinsam ab. Entscheidend ist nur: Sobald ein Strafverfahren läuft oder auch nur im Raum steht, wird jede Erklärung gegenüber dem Finanzamt vorab mit der Verteidigung abgestimmt.
Kontakt
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Diskret und unverbindlich. Ihre Nachricht erreicht mich direkt.
089 248898720 kanzlei@rechtsanwalt-kellner.deVielen Dank.
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